BAFA-Förderung für E-Lastenräder ab dem 1. Oktober 2024
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Wer kann von der BAFA-Förderung profitieren?
Aktuell richtet sich die Förderung der BAFA gezielt an Unternehmen, die ihr Mobilitätskonzept auf nachhaltige Lösungen umstellen möchten. Ob für den innerstädtischen Warentransport, Lieferdienste oder Handwerksbetriebe – mit einem E-Lastenrad lassen sich nicht nur Kosten sparen, sondern auch ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Das cluuv® e-cargo – gefördert durch die BAFA
Das cluuv® e-cargo ist bei der BAFA gelistet und kommt somit für die Förderung in Frage. Es überzeugt durch seine Robustheit, hohe Ladekapazität und einen leistungsstarken Elektromotor, der auch bei schweren Lasten zuverlässig unterstützt. Mit unserem E-Lastenrad können Unternehmen ihren Transport effizienter und umweltfreundlicher gestalten.
Förderhöhe und Voraussetzungen
Die BAFA fördert 25 % der Anschaffungskosten, wobei ein Zuschuss von bis zu 3.500 € möglich ist. Diese finanzielle Unterstützung erleichtert es Unternehmen erheblich, den Umstieg auf nachhaltige Mobilität zu realisieren. Um die Förderung zu erhalten, gelten folgende Voraussetzungen:
- Das E-Lastenrad muss für den gewerblichen Einsatz bestimmt sein.
- Der Antragsteller muss ein Unternehmen sein.
- Vor der Antragstellung darf lediglich ein Angebot eingeholt, jedoch keine Bestellung ausgelöst werden. Eine vorzeitige Bestellung führt zur Ablehnung des Antrags.
- Es wird ein aktuelles Angebot für das gewünschte E-Lastenrad benötigt, das bei der Antragsstellung eingereicht werden muss.
Angebot anfordern – so geht's
Für die Antragsstellung bei der BAFA wird ein unverbindliches Angebot benötigt. Dieses kannst du entweder bequem über deinen Händler vor Ort oder direkt über den folgenden Link anfordern: Angebot anfordern. Wir stellen dir das passende Angebot schnell und unkompliziert zur Verfügung, damit du deinen Antrag bei der BAFA einreichen kannst.
Häufige Fragen zur BAFA-Förderung
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Förderantrag muss zwingend vor der Beauftragung (Bestellung) beim Händler oder Hersteller gestellt werden. Vor der Antragstellung darf lediglich ein Angebot eingeholt, aber noch keine Bestellung ausgelöst werden. Eine Bestellbestätigung vor Erhalt des Zuwendungsbescheides führt regelmäßig zur Ablehnung des Antrags oder zur Rückforderung der Förderung.
Wer muss den Antrag stellen?
Der Antrag muss von dem Unternehmen gestellt werden, das die Ausgaben trägt und Eigentümer des E-Lastenrads wird.
Ist das cluuv® e-cargo sind förderfähig?
Ja, das cluuv® e-cargo ist förderfähig.
Welche Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden?
- Ein aktuelles Angebot
- Eine Projektbeschreibung, die den Einsatzzweck des E-Lastenfahrrads beschreibt (z. B. für Lieferdienste, Handwerksbetriebe etc.)
- Ein Nachweis zur gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit (z. B. Gewerbeanmeldung oder Bestätigung des Steuerberaters)
Was soll die Projektbeschreibung enthalten?
In der Projektbeschreibung soll ausführlich beschrieben werden, wie das E-Lastenfahrrad genutzt werden soll (Einsatzzweck). Aus der Beschreibung soll hervorgehen, „was“, „wohin“ und „warum“ transportiert werden soll.
Wann darf das E-Lastenfahrrad bestellt/gekauft werden?
Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides darf das E-Lastenfahrrad bestellt oder gekauft werden.
Wann wird der Förderbetrag ausgezahlt?
Der Förderbetrag (Zuschuss) wird ausgezahlt, nachdem die Verwendungsnachweisunterlagen vom Zuwendungsempfänger eingereicht und vom BAFA geprüft wurden.
Fazit
Die BAFA-Förderung für E-Lastenräder bietet Unternehmen eine großartige Gelegenheit, ihre Transportflotte auf umweltfreundliche und kostengünstige Lösungen umzustellen. Mit dem cluuv® e-cargo und der Unterstützung der BAFA steht dem Umstieg auf nachhaltige Mobilität nichts im Weg. Nutze die Chance und informiere dich über die Fördermöglichkeiten – wir helfen dir gern weiter! Kontaktiere uns, wir beraten dich zu den Fördermöglichkeiten.